P2P-Lending – die neue Art zu investieren
Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Dabei stellen Anleger ihr Kapital über digitale Plattformen privaten oder gewerblichen Kreditnehmern zur Verfügung und erhalten Zinsen. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
Die Zinserträge aus P2P-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Viele Plattformen, insbesondere internationale, führen die Steuer nicht automatisch ab, sodass Anleger selbst aktiv werden müssen.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Verluste aus ausfallenden Krediten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
Auslandsplattformen und praktische Hinweise für Anleger
Internationale P2P-Plattformen erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Steuererklärung. Quellensteuern im Ausland lassen sich bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen oft anrechnen. Sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Verluste ist entscheidend.
Peer-to-Peer-Kredite: Eine moderne Investmentmöglichkeit M 55
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lendzinvaf
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